im Amt Arensharde

Informationen zur Schülerbeförderung

Das Amt Arensharde ist Träger der Schülerbeförderung. Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11.12.2019 entfällt seit dem Schuljahr 2020/2021 die Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung für berechtige Schülerinnen und Schüler. 

Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass 

  • die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und
  • dass der Schüler nicht am Schulort wohnt

Wichtige Hinweise!

Schüler, die außerhalb des Schuleinzugsgebietes wohnen, sind aufgefordert, sich vor Antragstellung beim Schulträger über Beförderungsmöglichkeiten zu informieren. Ebenso verhält es sich, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart besucht werden soll.
Es besteht die Verpflichtung, die Schülerjahreskarte bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch den Antragsteller zu erstatten.

Schuljahr 2023/2024

Muss ich mich an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligen?
Beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wird ab dem Schuljahr 2020/2021 keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung mehr erhoben.

Was ist der Schulweg?
Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen der Wohnung des Schülers und der Schule.

Wie kann das Deutschland-Ticket genutzt werden?
Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit (erkundigen Sie sich über die genauen Nutzungsmöglichkeiten im Internet), auch zu frei planbaren Fahrten für private Zwecke, benutzt werden. Das Deutschland-Ticket ist nicht übertragbar und dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen. 
 
Mein Kind geht jetzt zur Berufsschule und besucht dort eine Berufsfachschule. Bekomme ich noch eine Fahrkarte für mein Kind?
Sollte Ihr Kind Vollzeitschüler an einer öffentlichen berufsbildenden Schule sein, erkundigen Sie sich bitte im Sekretariat bei der entsprechenden Berufsschule nach dem Bildungstarif und den damit verbundenen Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen.
 
Woher bekomme ich die Fahrzeiten der Busse?
Auskünfte über Fahrzeiten erhalten Sie bei der Mobilitätszentrale in Schleswig am ZOB (04621 98098) sowie bei den Partnern der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg. Die Fahrpläne können auf der Internetseite: www.bahn.de/autokraft/schleswig eingesehen werden.
 
Wir ziehen um. Benötige ich eine neue Fahrkarte für mein Kind?
Es besteht die Verpflichtung, das Deutschland-Ticket bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch den Antragsteller zu erstatten.
 
Wann muss ich ein Passbild zusenden?
Das Deutschland-Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtausweis (spätestens ab dem 16. Lebensjahr) oder einem Schülerausweis (bis einschließlich zum 15. Lebensjahr) gültig bzw. nutzbar. Für die Erstellung des Schülerausweises durch die Schule reichen Sie bitte einen Umschlag mit einem Lichtbild Ihres Kindes / Ihrer Kinder im Sekretariat der Schule ein. Den Umschlag versehen Sie bitte mit dem Vor- und Nachnamen Ihres Kindes / Ihrer Kinder und der Klassenstufe im Schuljahr 2023/2024. Sollte Ihr Kind / Ihre Kinder bereits im Besitz eines gültigen amtlichen Lichtausweises oder eines Schülerausweises sein, dann ist von Ihnen kein Lichtbild einzureichen. 

Was kann ich machen, wenn die Entfernung zur Schule zu gering ist, ich dennoch eine Fahrkarte für mein Kind haben möchte?
Zusätzliches Angebot (Junior-Ticket)
Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur besuchten Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie einen Fahrausweis, das sog. Junior-Ticket, kaufen. Bei dem Junior-Ticket handelt es sich ebenfalls um das Deutschland-Ticket, welches deutschlandweit (bitte erkundigen Sie sich über die genauen Nutzungsmöglichkeiten im Internet), auch zu frei planbaren Fahrten für private Zwecke, benutzt werden kann. 
Der Eigenanteil für diesen Fahrausweis liegt bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen eins bis zehn bei 150,00 Euro jährlich, Ermäßigungen gibt es nicht.
 
Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren. Woher bekomme ich eine Ersatzfahrkarte?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Sekretariat Ihrer Schule.
 
Sonst noch Fragen?
Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Amtsverwaltung Arensharde unter der Telefonnummer 04626 96-29 oder Fax-Nr. 04626 96-96 oder per E-Mail an: tams-mauderer(at)amt-arensharde.de

Wo bestelle ich die Schülerjahreskarte für mein Kind?

Verantwortlich für die Fahrkartenausgabe ist das Amt Arensharde als Träger der Schulen im Amtsbereich Arensharde.

In folgenden Fällen ist der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig:
Schülerinnen und Schüler, die im Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule (Grundschule, weiterführende allgemein bildende Schulen sowie Förderzentren) in den Klassenstufen 1 bis 10 außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg besuchen. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Sachgebiet Schule und Sport des Kreises Schleswig-Flensburg unter der Telefonnummer: 04621 87-567 oder per E-Mail an: bernd.hildebrandt(at)schleswig-flensburg.de

Hier geht es zur Online-Beantragung 
Wählen Sie einfach die entsprechende Schule aus und los geht es. Im Anschluss an den Versand des Onlineformulars erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer übermittelten Daten per Mail.
Erziehungsberechtigte, die über keinen Internetzugang verfügen, können eine entsprechende Anmeldung zur Schülerbeförderung in Papierform über die Schule erhalten. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der jeweiligen Schule.